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Vorgehensweise beim Auffinden toter Wildvögel (Februar 2006)
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Das
Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgefundene tote
Vogelarten der zuständigen Gemeinde, dem Landratsamt oder den
zuständigen Polizeiinspektionen (unter Verwendung der normalen
dienstlichen Telefonnummer, d.h. nicht der allgemeinen Notrufnummer)
gemeldet werden sollen. Von einer Berührung der toten Tiere soll
Abstand genommen werden. Die Bergung von totem Wassergeflügel (z. B. Schwäne, Enten, Gänse) sowie anderer verendeten Wildvogelarten (z.B. Fasane, Rebhühner, Greifvögel, Sing-vögel, Tauben) erfolgt durch Mitarbeiter des Landratsamtes. Es sollte jedoch beachtet werden, dass entsprechend der Jahreszeit (insbesondere lange Eisperiode) mit einem natürlichen Anstieg der Zahlen verendeter Wasservögel zu rechnen ist. Es ist normal, dass vor allem in dieser Jahreszeit Vögel an Altersschwäche oder an Krankheiten verschiedenster Ursachen sterben können. |