Vorgehensweise beim Auffinden toter Wildvögel (Februar 2006)
 
Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgefundene tote Vogelarten der zuständigen Gemeinde, dem Landratsamt oder den zuständigen Polizeiinspektionen (unter Verwendung der normalen dienstlichen Telefonnummer, d.h. nicht der allgemeinen Notrufnummer) gemeldet werden sollen. Von einer Berührung der toten Tiere soll Abstand genommen werden.

Die Bergung von totem Wassergeflügel (z. B. Schwäne, Enten, Gänse) sowie anderer verendeten Wildvogelarten (z.B. Fasane, Rebhühner, Greifvögel, Sing-vögel, Tauben) erfolgt durch Mitarbeiter des Landratsamtes.

Es sollte jedoch beachtet werden, dass entsprechend der Jahreszeit (insbesondere lange Eisperiode) mit einem natürlichen Anstieg der Zahlen verendeter Wasservögel zu rechnen ist. Es ist normal, dass vor allem in dieser Jahreszeit Vögel an Altersschwäche oder an Krankheiten verschiedenster Ursachen sterben können.